Aktuelles

Zum 1.1.2012 ist das neue GKV-Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten, das umfassende Neuerungen in weiten Teilen des Medizinrechts mit sich bringt. Hier stellen wir Ihnen eine Zusammenfassung der nach unserer Einschätzung wesentlichen Änderungen in Bezug auf das Vertragsarztrecht und Kooperationen mit Krankenhäusern zur Verfügung.

Mit Inkrafttreten des neuen Verbraucherkreditrechts vor gut 1 1/2 Jahren (11.6.2010) sind vor allem die Informationspflichten der Banken nochmals deutlich erhöht worden. Für den Kreditkunden als Verbraucher lohnt es sich besonders bei Verträgen, die in dieser ersten Zeit nach Inkrafttreten abgeschlossen wurden, die vorvertragliche Beratung durch die Bank und die vertraglichen Klauseln kritisch zu prüfen. Hierdurch kommt es vielfach zu positiven Überaschungen für den Kunden in Gestalt von Rückforderungs- oder Rückabwicklungsansprüchen. Unser zu diesem Thema erarbeitetes Merkblatt soll dabei für den Kreditkunden als erster praktischer Einstieg in die komplexe Thematik dienen.

Prinzipiell gleich sieht es im gewerblichen Kreditgeschäft aus, wenngleich der Gestaltungsspielraum der Banken hier wegen der Nichtgeltung des Verbraucherkreditrechts größer ist. Allerdings wird dieser Spielraum vielfach nicht nur vollständig ausgenutzt, sondern auch überspannt. Auch hier soll unser Merkblatt als Einstieg in die Thematik dienen.