Recht heiter

Auch im Recht gibt es immer wieder Anlass zum Schmunzeln: Auf der Rückseite unserer Visitenkarten haben wir Amüsantes, Bemerkenswertes und Skurriles aus dem Recht abgedruckt. Die gesammelten Anekdoten finden Sie hier.

Wenn Sie eine lustige Anekdote, einen Witz oder gar ein amüsantes Urteil kennen, dann zögern Sie bitte nicht und schreiben uns eine mail! Sehr wahrscheinlich werden Sie Ihren Beitrag dann bald auf unserer Internetseite und unseren Vistenkarten wiederfinden...

Nr. 1: Irrtümliche Eheschließung

§ 1314 Absatz 2 Nr. 2 BGB: "Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn der Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt."

Ähnlich humorvoll kann die Nr. 1 desselben Paragraphen gelesen werden: "Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn der Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit befand."

Nr. 2: Doctorix

Einer frisch promovierten Tiermedizinerin sollte der Titel "Doctor medicinae veterinae" zuerkannt werden. Die Medizinerin bestand aber darauf, die ihrer Ansicht nach korrekte weibliche Bezeichnung "Doctora" zu erhalten. Leider sieht das die Promotionsordnung der Hochschule nicht vor. Daher befasste sich das zuständige Verwaltungsgericht mit der Frage und kam zu dem Ergebnis, dass der Antrag der Ärztin zwar berechtigt sei, ihm aber nicht nachgegangen werden kann. Die im Lateinischen korrekte weibliche Bezeichnung ist "Doctorix". Diesen Titel schlug das Gericht zur Verwendung vor. Die Tiermedizinerin lehnte ab: Sie fühlte sich damit nicht ernst genommen und stetigen Vergleichen mit diversen Figuren aus Asterix-Comics ausgesetzt.

Verwaltungsgericht Hannover, AZ 6 A 1529/98

Nr. 3: Verständliche Gesetze

Der Gesetzgeber ist bekanntlich stets bemüht, Gesetze so zu formulieren, dass sie jeder verstehen kann. Das fängt schon beim Titel eines Gesetzes an. Hier zwei schöne Beispiele dafür aus dem Bankrecht:

  • Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens-und-Organisationsverordnung
  • Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

Rekordverdächtig dürfte die folgende Bezeichnung sein:

  • Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz

Nr. 4: Abkürzungen

Nicht nur kurze und prägnante Gesetzesbezeichnungen tragen zum allgemeinen Verständnis bei, kurze und prägnante Abkürzungen tun ihr Übriges. Hier zwei rekordverdächtige Beispiele:

Die offizielle "Abkürzung" der Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei dem bundesunmittelbaren Bundesinstitut für Berufsbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung lautet:

BDGBIBBBMinBFAnO

Und das Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 2. November 1984 zum Abkommen vom 30. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 2. November 1984 zur Durchführung des Abkommens vom 11. Dezember 1986 wird wie folgt "abgekürzt":

SozSichAbkÄndAbk2ZAbkTURG

Nr. 5: Krücken

Eine Mann geht an Krücken und trifft einen Freund.
"Was ist Dir denn passiert?"
"Autounfall."
"Schrecklich. Kannst Du nicht mehr ohne Krücken gehen?"
"Weiß nicht. Mein Arzt sagt ja, mein Anwalt nein..."