Medizinrecht (Eva Wehmeyer)

Ich berate und vertrete Sie in allen Angelegenheiten, die mit der heilberuflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Dies umfasst die Beantwortung einfacher oder komplexer Rechtsfragen bis hin zur Übernahme von Aufgaben einer externen Rechtsabteilung. Mein Angebot richtet sich an alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit auch als Krankenhaussyndikus sind

  • Vertragsarztrecht, Unternehmensgründungen und Vertragsgestaltungen, Zulassung und Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • Ärztliches und zahnärztliches Haftungsrecht, ärztliches Strafrecht

  • Fragen zur Ermächtigung

  • Berufsrecht

  • Fragen zur Approbation

  • Ärztliches Vergütungsrecht, GOÄ, EBM DKG-NT, DRG...

  • Auseinandersetzungen mit Krankenkassen

  • Ärztliche Kooperationen

  • Chefarztverträge, ärztliches Arbeitsrecht

  • Recht der privaten Krankenversicherung, Wahlleistungsverträge, individuelle Gesundheitsleistungen, Herabsetzungsklage

  • Probleme der gemischten Anstalt und alternativer Behandlungsmethoden

  • Krankenhausrecht

  • Krankenhausplanungsrecht

  • Krankenhausfinanzierungsrecht

  • Arzneimittelrecht, klinische Studien, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Arbeitnehmererfinderrecht

  • Apothekenrecht, Recht der Krankenhausapotheke

  • Pflegerecht

  • Versicherungsrecht

  • Risk Management

  • Rechtsethische Fragen, Patientenverfügungen

  • Rechtliche und rechtsethische Fragen zum Thema künstliche Befruchtung, IVF, ICSI