Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht (Jörg Wehmeyer)

Sie sind Schuldner von Forderungen, sei es als Privatmann bzw. -frau oder als Unternehmer, die Sie für ungerechtfertigt halten? Oder Sie können die Forderungen schlicht nicht (mehr) bezahlen und möchten versuchen, eine Einigung mit Ihren Gläubigern herbeizuführen, ggf. auch in Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens?

Oder sind Sie Gläubiger, ggf. mit Sicherheiten, und Sie wollen Ihre Forderungen bestmöglich durchsetzen und Ihre Sicherheiten bestmöglich verwerten?

In beiden Fällen kommt es auf auf der Basis fundierter Rechtskenntnisse auf die richtige und angemessene Kommunikation mit Ihrem Gegenüber an:

Ihrem Gläubiger gegenüber müssen Sie kooperativ auftreten, ihm aber gleichzeitig auch Ihre wirtschaftlichen Grenzen glaubhaft sowie ihm klar machen, dass der wertvollste Erlös immer der Erlös ist, der ohne Zwangsmittel erzielt wird. Gelingt Ihnen das, werden Sie beste Vergleichsergebnisse erzielen.

Umgekehrt müssen Sie Ihrem Schuldner verdeutlichen, dass Kooperation im Rahmen des Machbaren dazu führt, dass er weiterhin ohne böse Überraschungen leben bzw. den „Knebel“ eines Insolvenzverfahrens vermeiden kann. Verpasst Ihr Schuldner diese Chance, sollten Sie dazu in der Lage sein, unverzüglich alles, was das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht her gibt, auch konsequent anzuwenden. Und dass Sie das tun werden, muss Ihr Schuldner von Anfang an verstehen. Sie werden überrascht sein, dass Sie bei in diesem Sinne richtiger Herangehensweise häufig noch Erlöse erzielen, die Sie rein zwangsvollstreckungsrechtlich nicht erzielen könnten.

Dabei profitieren Sie direkt von meinem großen Erfahrungsschatz in den Bereichen Forderungseinzug, Zwangsvollstreckung und Sicherheitenverwertung auf Bankenseite.